Allgemeine Geschäftsbedingungen für Leistungen der Siuts Gastronomie GmbH Stand 01.11.2021
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Belieferungs- und Leistungsverträge sowie Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Veranstalters finden keine Anwendung. Sonstige anderweitige Vereinbarungen und Absprachen gelten nur, soweit sie mit der Siuts Gastronomie GmbH ausdrücklich schriftlich vereinbart und bestätigt sind.
2.1 Der Abschluss eines Vertrages setzt ein schriftliches und verbindliches Angebot der Siuts Gastronomie GmbH voraus. Dem Kunden zuvor zugesandte Veranstaltungs-Präsentationen oder -Kalkulationen dienen lediglich der Kundeninformation und stellen kein verbindliches Angebot seitens der Siuts Gastronomie GmbH dar.
2.2 Ein Vertrag kommt auf ein Angebot im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1 hin grundsätzlich nur durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande. Mündliche Vereinbarungen werden nur verbindlich, wenn diese durch die Siuts Gastronomie GmbH schriftlich bestätigt wurden.
3.1 Zu den Leistungen der Siuts Gastronomie GmbH zählen alle Sach- und Dienstleistungen, die zur Durchführung der in Auftrag gegebenen Veranstaltung erforderlich sind. Der Siuts Gastronomie GmbH ist es gestattet, Sub-Unternehmern die Ausführung des Auftrages zu übertragen.
3.2 Der genaue Gegenstand der Leistung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag. Die vorliegenden AGB sind in jedem Fall Bestandteil des Vertrages.
3.3 Das umfangreiche Sortiment der Siuts Gastronomie GmbH ist ständigen vor allem saisonalen Veränderungen unterworfen. Sollten einzelne Artikel vorübergehend nicht lieferbar sein, behalten wir uns einen Austausch gegen, zumindest gleichwertige Ware, vor. Die angebotenen Waren und Preise verstehen sich daher freibleibend. Die vertraglich vereinbarten Preise gelten ausschließlich für den Gesamtauftrag und für die darin vereinbarte Personenzahl.
3.4 Beinhaltet der Vertrag die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten, gelten diese Geschäftsbedingungen, es sei denn, es wurde ein gesonderter Mietvertrag abgeschlossen.
4.1 Die in der konkret getroffenen Vertragsvereinbarung angegebenen Liefer- und Leistungstermine sind grundsätzlich verbindlich.
4.2 Die Siuts Gastronomie GmbH wird jedoch von der Lieferverpflichtung frei, wenn die Siuts Gastronomie GmbH an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch den Eintritt von unvorhersehbaren, außergewöhnlichen Umständen gehindert wird, die sie trotz der nach den Umständen des Einzelfalles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, z.B. bei höherer Gewalt, Betriebsstörungen wie Streik oder Aussperrung, behördlichen Eingriffen, Verzögerung in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe usw. und wenn durch die oben angegebenen Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich wird. Hierbei ist es unerheblich, ob die angegebenen Hinderungsgründe beim Auftraggeber oder bei der Siuts Gastronomie GmbH eintreten.
4.3 Wird die Siuts Gastronomie GmbH gemäß Ziff. 4.2 von der Lieferverpflichtung frei, so entfallen etwaige hieraus hergeleitete Schadensersatzansprüche und Rücktrittsrechte des Auftraggebers.
4.4 Der Auftraggeber ersetzt der Siuts Gastronomie GmbH alle zur Durchführung des Auftrages bis zum Zeitpunkt des Eintritts eines Ereignisses gemäß Ziff. 4.2 entstandenen erforderlichen Kosten.
5.1 Die Siuts Gastronomie GmbH kann im Rahmen des Vertrages vom Auftraggeber eine angemessene Anzahlung verlangen. Wird eine Anzahlung vereinbart, ohne dass der genaue Veranstaltungstermin feststeht, wird die Anzahlung spätestens 14 Tage vor dem zu bestimmenden Veranstaltungszeitpunkt fällig.
5.2 Die Schlussrechnung bzw. der offene Saldo der Schlussrechnung ist unverzüglich ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. Die vereinbarten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
5.3 Die anfallenden Kosten und Gebühren, z.B. für Zolldeklaration und – Abfertigung, Luftfracht und Landtransport, Einfuhrpapiere, Veterinärzeugnisse, Proforma- Rechnung, Pflanzenschutzzeugnis, Personalkosten wie Reisekosten, Hotelunterkunft, Spesen, Stundenansätze, Visagebühren und Transfer vor Ort gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.4 Die Zollfreigabe der Waren hat der Auftraggeber herbeizuführen.
5.5 Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 4% über dem Basissatz des §247 BGB fällig. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Wenn im Einzelfall keine Preise vereinbart wurden, gelten die Preise gemäß der jeweils aktuellen Preisliste.
5.6 Die Siuts Gastronomie GmbH ist zu einer Preiserhöhung berechtigt, wenn die in dem vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Löhne und Kosten sich erhöhen und zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung bzw. der Überlassung der zur Verfügung zu stellenden Räumlichkeiten an den Kunden mehr als vier Monate liegen.
5.7 Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
5.8 Die Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufes der Veranstaltung ist die rechtzeitige Bekanntgabe der gewünschten Angebotsveränderungen sowie der endgültigen Personenzahl notwendig. Der Auftraggeber wird diese Informationen vierzehn Tage vor Veranstaltungsbeginn der Siuts Gastronomie GmbH verbindlich aufgeben. Sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden, erhält die Siuts Gastronomie GmbH bei Bekanntgabe des Ausfalls ab der vierten Woche vor Beginn der Veranstaltung 50%, ab der zweiten Woche vor der Veranstaltung 80% und ab einer Woche vor Beginn der Veranstaltung 100% (bei Reduktion der Personenzahl: anteilmäßig) des vereinbarten Entgeltes. Dies ist zahlbar innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungslegung.
5.9 Bei Zahlungsverzug, und Eintritt des ordentlichen Mahnverfahrens, behält sich die Siuts Gastronomie GmbH vor eine Gebühr von 5,00 Euro pro Mahnung zu berechnen.
6.1 Beanstandungen sind unverzüglich mündlich dem ausführenden Betrieb bzw. dem Veranstaltungsleiter mitzuteilen. Die Parteien bemühen sich, bei den vertraglichen Absprachen jeweils eine verantwortliche Kontaktperson zu benennen.
6.2 Verdeckte Mängel an gelieferten Waren und Leistungen der Siuts Gastronomie GmbH müssen unverzüglich mündlich bzw. telefonisch, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen nach der Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.
6.3 Kommt der Auftraggeber seiner Mitteilungspflicht gem. Ziff. 6.1 und 6.2 nicht fristwahrend nach und können daher die Mängel auf Grund des Verhaltens des Auftraggebers nicht rechtzeitig, während oder bis zum Ende der Veranstaltung, behoben werden, können aus den festgestellten Mängeln keine Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hergeleitet werden.
7.1 Die Gefahrübergang der versendeten Ware oder Mietgegenstände erfolgt mit dem Zeitpunkt der Ankunft des / der Fahrzeuge am Bestimmungsort des Kunden. Der Kunde trägt die Transportkosten von unserem Firmensitz zu dem Bestimmungsort. Verbrauch und Fehlmengen werden im Hauptbetrieb in Berlin gezählt und festgestellt.
7.2 Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände, befinden sich auf Gefahr des Veranstalters in den Veranstaltungsräumen. Der Veranstalter sorgt für ausreichende Verschlusssicherheit. Die Siuts Gastronomie GmbH übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Die Siuts Gastronomie GmbH übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigungen keine Haftung, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Siuts Gastronomie GmbH.
7.3
Die Siuts Gastronomie GmbH haftet für Pflichtverletzungen ihrer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf die jeweiligen Deckungssummen ihrer
Betriebshaftpflichtversicherung. Ausgenommen hiervon ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für welche die Siuts Gastronomie GmbH im gesetzlichen Umfange haftet.
7.4
Der Veranstalter haftet für alle Schäden, etwa solche am Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. – Besucher, Mitarbeiter, sonstige Dritte aus dem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
7.5
Die Siuts Gastronomie GmbH kann vom Veranstalter die Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Ansprüche des Auftraggebers wegen fehlender zugesicherter Eigenschaften können nur dann hergeleitet werden, wenn die zugesicherten Eigenschaften von der Siuts Gastronomie GmbH in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Ansonsten bestehen diesbezüglich keine Ansprüche des Auftraggebers.
Der Kunde räumt der Siuts Gastronomie GmbH das inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, zu Eigenwerbungszwecken auf geschäftliche Bezeichnungen oder die Marke des Kunden zu referenzieren, insbesondere auf deren Internetseite oder in Firmenpräsentationen.
Änderungen oder Ergänzungen sowie die Aufhebung auch nur einzelner Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt im Hinblick auf diese Schriftformerfordernis.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Bestimmungen verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege ergänzender Vereinbarung durch eine solche schriftliche Abrede zu ersetzen, die dem Ergebnis der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
12.1 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Geschäftssitz der Siuts Gastronomie GmbH.
12.2 Unter Kaufleuten gilt für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ausschließlich der Gerichtsstand Berlin.
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts.